Hinweis Landesschiedsgericht

Liebe Mitglieder im Landesverband BW dieBasis,

im Auftrag des Präsidenten des Schiedsgerichts BW dieBasis, Dr. David Schneider-Addae-Mensah gibt das Schiedsgericht, nachfolgende Erklärung ab.
Aufgrund der Anfrage zum offiziellen Beginn des Schiedsgerichts BW sind wir an die Satzung des Bundesschiedsgerichts gebunden. Diese legt den offiziellen Beginn zum jeweiligen 1.1.des folgenden Jahres nach der Wahl, fest: siehe Bundesschiedsordnung § 4 Abs.4, Satz 2, Anlage.
In der Zwischenzeit nimmt das Landesschiedsgericht gern nicht-eilige Anträge an und eine Vorprüfung vor. Verhandlungen und Entscheidungen können gleichwohl erst ab 01.01.2024 erfolgen

Mit freundlichen Grüßen
Michael Bentele
diebasis.bentele@aol.com
Mitglied KV Rastatt/Baden-Baden,
Beisitzer im Schiedsgericht dieBasis im
Landesverband Baden-Württemberg
Schiedsgericht@diebasis-bw.de